TimelinX e.V. - die AGBs

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Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen von Timelinx e.V.

1. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Einsatz von Feuerwerk, u.a.) und den daraus entstehenden Risiken bewusst.
Timelinx e.V. empfiehlt es daher, für einen eventuell nötigen Arztbesuch einen angemessenen Versicherungsnachweis, z.B. die Versichertenkarte, mitzuführen. Eine private Haftpflichtversicherung empfiehlt Timelinx e.V. grundsätzlich.

2. Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der jeweiligen Veranstaltung teil.

3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung ohne weiteres Zutun von Timelinx e.V. einer Zulassungsprüfung seitens Timelinx e.V. zu unterziehen und nur die von Timelinx e.V. überprüften und zugelassenen Polsterwaffen und sonstigen Ausrüstungsgegenstände während der Veranstaltung einzusetzen.

4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer, Dritte und die Umgebung zu vermeiden. Dazu zählt insbesondere das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Polsterwaffen oder Ausrüstungsgegenständen, übermäßiger Alkoholkonsum, oder das Nichteinhalten der Sicherheitsbestimmungen.

5. Den Anweisungen von Timelinx e.V., seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.

6. Teilnehmer, die andere Teilnehmer gefährden, verletzen, oder sonst gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, den Anweisungen von Timelinx e.V. oder seine Beauftragten in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, insbesondere durch einen Verstoß gegen Nr. 3, 4, 5 können von der Veranstaltung verwiesen werden. Im Falle eines Verweises von der Veranstaltung erstattet Timelinx e.V. den Teilnahmebeitrag nicht.

7. Schadensersatzansprüche gegen Timelinx e.V. sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzungen im Sinne von § 309 Nr. 7a BGB oder bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von Timelinx e.V., seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gemäß § 309 Nr. 7b BGB.

8. Schadensersatzsatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Timelinx e.V. haftet in diesen Fällen insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden.

9. Timelinx e.V. haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer durch Dritte entstehen, unabhängig davon, ob der Dritte selbst Teilnehmer ist oder nicht.

10. Für Kaufleute ist der Schadensersatzanspruch aus Nr. 7 und Nr. 8 auf die Rückerstattung des Teilnahmebeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung von Timelinx e.V. ist ausgeschlossen.

11. Die Ausübung einer gewerblicher Tätigkeit im Rahmen der Veranstaltung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Timelinx e.V. gestattet. Der Gewerbetreibende entbindet Timelinx e.V. von allen Haftungspflichten, insbesondere in Bezug auf die in den Bereich der Veranstaltung eingebrachten Waren, Wertgegenstände und zur Gewerbedurchführung eingebrachten Werkzeuge.

12. Aufnahmen jeder Art von Seiten der Teilnehmer sind nur für nichtkommerzielle Zwecke zulässig.

13. Alle Rechte, insbesondere der Vermarktung an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben Timelinx e.V. vorbehalten. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, daß die Veranstaltung oder Teile davon aufgezeichnet werden.

14. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufzeichnungen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichen Einverständnis von Timelinx e.V. zulässig.

15. Zwischen Timelinx e.V. und dem Teilnehmer kommt ein Vertrag zustande, wenn Timelinx e.V. das Angebot des Teilnehmers auf Teilnahme an der Veranstaltung von Timelinx e.V. annimmt. Über die Annahme erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung.

16. In der Herausgabe von Einladungen zur Teilnahme an einer Veranstaltung von Timelinx e.V. liegt lediglich eine invitatio ad offerendum, ein Angebot zum Vertragsschluss beinhaltet die Herausgabe nicht.

17. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Timelinx e.V. ist daher berechtigt, im Vorfeld der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen gegen Erstattung des Teilnahmebeitrages und unter Hinweis auf den Ausschluss potentielle Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

18. Der Rücktritt von der Veranstaltung ist vom Teilnehmer schriftlich spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung gegenüber Timelinx e.V. zu erklären. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, so wird der Teilnahmebeitrag nicht erstattet.

19. Bei einem fristgerechten Rücktritt des Teilnehmers bemüht sich Timelinx e.V., den Teilnehmerplatz anderweitig zu vergeben. Ist dies nicht möglich, insbesondere dadurch, daß die zur Durchführung der Veranstaltung plangemäß notwendige Teilnehmerzahl unterschritten ist, wird der Teilnahmebeitrages nicht erstattet.

20. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, daß eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Timelinx e.V. Ohne eine solche Zustimmung ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages für den verhinderten Teilnehmer nicht möglich.

21. Bei Anmeldung im Namen und für Rechnung eines Dritten haften dieser und der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.

22. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Sollte die Zahlung bis zum Ende der Anmeldungsfrist nicht erfolgt sein, so wird eine Nachbearbeitungsgebühr in Höhe von 15,- € erhoben.

23. Sollte ohne Verschulden von Timelinx e.V. beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.

24. Der Teilnehmer erklärt sich bereit, daß seine Daten in einer automatisierten Datenbank erfasst und gespeichert werden. Diese Daten unterliegen dem Datenschutz und werden, außer in Form einer Teilnehmerliste, nicht an Dritte weitergegeben.

25. Private Gegenstände, die nicht Teil der Veranstaltung sind, sind als solche gesondert aufzubewahren und zu kennzeichnen. Gegenstände, die Eigentum anderer Teilnehmer oder von Timelinx e.V. sind, sind spätestens nach Ende der Veranstaltung dem Berechtigten zurück zu geben.
Timelinx e.V. übernimmt keine Haftung für Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten.

26. Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

27. Auf diesen Vertrag und die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

28. Gegenüber Vollkaufleuten ist für alle Ansprüche Gerichtsstand und Erfüllungsort Trier.

29. Die Wirksamkeit dieser Teilnahmebedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Teilnahmebedingungen unberührt.

Zusätzliche Teilnahmebedingungen für Minderjährige für Veranstaltungen von Timelinx e.V.

M1. Eine Teilnahme an einer Veranstaltung von Timelinx e. V. ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres möglich.

M2. Sofern die Erziehungsberechtigten nicht selbst an der Veranstaltung teilnehmen und die Aufsichtspflicht über den Minderjährigen ausüben, müssen sie für die Dauer der Veranstaltung sowie für die Dauer der An- und Abreise die Personensorge für den Minderjährigen einer volljährigen Person übertragen, die ebenfalls an der Veranstaltung teilnimmt (Begleitperson).

M3. Die Begleitperson ist allein aufsichtspflichtig für den Minderjährigen. Timelinx e.V. unterliegt keiner Aufsichtpflicht für den Minderjährigen.

M4. Die Erziehungsberechtigten haben die Beauftragung der Begleitperson gegenüber Timelinx e.V. spätestens bei der Anmeldung des Minderjährigen unaufgefordert schriftlich nachzuweisen. Die Begleitperson hat ihr Einverständnis mit der Beauftragung gegenüber Timelinx e.V. ebenfalls spätestens bei ihrer Anmeldung unaufgefordert schriftlich nachzuweisen.

M5. Die Begleitperson kann nicht als Unbeteiligter den Minderjährigen begleiten, da dies die Veranstaltung erheblich stören würde. Sie muss daher selbst aktiv an der Veranstaltung teilnehmen und somit auch selbst anmelden und den vollen Veranstaltungspreis bezahlen.

M6. Sollte der Minderjährige der Veranstaltung verwiesen werden, hat die Begleitperson für die Heimreise des Minderjährigen zu sorgen. Die Verantwortung für die Durchführung der Heimreise liegt allein bei der Begleitperson, eine Haftung von Timelinx e.V. ist insoweit ausgeschlossen. Eventuell entstehende Mehrkosten sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen.

M7. Während den Veranstaltungen werden alkoholische Getränke an die Teilnehmer ausgeschenkt. Es ist Aufgabe der Begleitperson, den Alkoholkonsum des Minderjährigen den Wünschen der Erziehungsberechtigten entsprechend zu kontrollieren und im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht einen Missbrauch zu verhindern. Timelinx e.V. trifft auch insoweit keine Verantwortung oder Aufsichtspflicht.

M8. Die Wirksamkeit dieser zusätzlichen Teilnahmebedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser zusätzlichen Teilnahmebedingungen unberührt.

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webmaster@timelinx.de, 3. September 2003