TimelinX e.V. - die Finanzordnung

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Finanzordnung (FO) für Timelinx e.V.

I. Mitgliedsbeitrag

I.1. Vollzahlende Mitglieder

Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft in Timelinx e.V. beträgt für vollzahlende Mitglieder 60,- Euro. Vollzahlende Mitglieder sind alle Mitglieder von Timelinx e.V. außer die in I.2. bis I.5. genannten.

I.2. Sozial schwache Mitglieder

Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft in Timelinx e.V. beträgt für Schüler, Vollzeitstudenten und Auszubildende bis einschließlich 27 Jahre, Rentner, Zivil- und Wehrdienstleistende, Arbeitlose sowie Sozialhilfeempfänger gegen entsprechenden Nachweis 30,- Euro. Der Nachweis ist jährlich zu erbringen.

I.3. Bedürftige Mitglieder

Auf Antrag beim Vorstand kann für besonders bedürftige Mitglieder der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft in Timelinx e.V. auf bis zu 0,- Euro gesenkt werden. Ein solcher Antrag kann nur bis zum 31.11. eines Jahres für das nächste Geschäftsjahr gestellt werden. Über den Antrag wird vom Vorstand innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang entschieden. Der Jahresbeitrag für solche Mitglieder wird vom Vorstand nach Rücksprache mit dem betroffenen Mitglied mit einer Mehrheit von drei Vierteln festgesetzt. Diese Festsetzung gilt für ein Jahr. Nach Ablauf dieses Jahres wird der Jahresbeitrag automatisch wieder auf den für dieses Mitglied normalen Betrag angehoben, es sei denn das bedürftige Mitglied stellt erneut einen Antrag. Der festgesetzte Betrag wird dem betroffenen Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach Beschlußfassung schriftlich mitgeteilt.

I.4. Familienangehörige von Mitgliedern

Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft in Timelinx e.V. beträgt für Ehegatten von vollzahlenden Mitgliedern 30,- Euro.

I.5. Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.

II. Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr wird bis auf weiteres für alle neuen Mitglieder auf 0,- Euro festgesetzt.

III. Verabschiedung und Inkrafttreten

Der Vorstand von Timelinx e.V. hat diese Finanzordnung am 13.7.2003 einstimmig verabschiedet. Sie tritt am 13.7.2003 in Kraft. Alle bisherigen Finanzordnungen verlieren ab dem Inkrafttreten ihre Gültigkeit.

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webmaster@timelinx.de, 3. September 2003